grafische Zierleiste
Dekobild (ältere Dame am Tisch)
grafische Zierleiste

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Verfahren zum Erwerb des Siegels

 

1. Das Heim stellt einen Antrag und gibt mit einem Fragebogen Auskunft über Basisinformationen sowie bestimmte Qualitätsindikatoren z.B.:

- Konzeption der Einrichtung

- Räumliche Situation

- Personalausstattung und Qualifikation

- Medizinisch-pflegerische Versorgung

- Therapeutische Angebote

- Demenzsensible Indikatoren u.a.:

Umgang mit herausforderndem Verhalten, freiheitsentziehende Maßnahmen, Willensbekundungen.

Auf Wunsch der Einrichtung kann auch eine Befragung der Angehörigenzufriedenheit durchgeführt werden.

 

2. Nach dieser Vorprüfung wird die Einrichtung einem erfahrenen GerontopsychiaterIn besucht.

Vor dem Gang durch die Einrichtung stellt die Heimleitung das Haus sowie die Konzeption vor.

Beim Rundgang werden u.a. Zimmer besichtigt, mit Mitarbeitern und Bewohnern gesprochen, Medikamentengaben begutachtet u.a.m.

Nach der Begehung erhält die Leitung in einem Abschlussgespräch eine erste Rückmeldung vor Ort.

3. Im Nachgang erhält das Heim ein Protokoll.

4. Im Anschluss daran entscheidet der Prüfausschuss über die Vergabe des Qualitätssiegels. Wird das Siegel erteilt, so werden die Prüfungsunterlagen dem Heim zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

5. Kann das Siegel aus Sicht des Prüfungsausschusses nicht oder noch nicht erteilt werden, so wird dies mit der Einrichtungsleitung besprochen und ggf. eine Nachbegutachtung durchgeführt.

 

Kosten des Siegels

Erstbegutachtung: 1.500,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer

Folgebegutachtung: 900,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer

Das Siegel wird alle 2 Jahre in einem vereinfachten Verfahren erneuert.

 

 

Letzte Änderung am 26.09.2018 10:27
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